An dieser Stelle erhalten Sie eine grobe Übersicht, welche Teilleistungen die einzelnen Themenbereiche umfassen.
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Nachfolgeplanung zu Lebzeiten im Wege der sogenannten vorweggenommenen Erbfolge etwa durch steueroptimierte Schenkungs- und Übergabeverträge.
Unterstützung bei steueroptimierten letztwilligen Verfügungen (s.u.).
Pflichtteilsreduzierende Gestaltungen nach den Wünschen des Erblassers.
Beratung und Unterstützung des Erblassers bei der maßgeschneiderten Gestaltung seines letzten Willens in Testamenten und Erbverträgen.
Überprüfung bestehender Testamente und Erbverträge im Hinblick auf die jeweils bestehende Interessenlage von Erblasser, Erben und Pflichtteilsberechtigten.
Die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Erb- und Pflichtteilsstreitigkeiten sowie in Testamentsauslegungsfragen.
Die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei Streit über Vorsorgevollmachten und Schenkungsverträge.
Die Beratung bei der Gestaltung von testamentarischen und erbvertraglichen Regelungen zur effizienten Weitergabe von Vermögen an die gewünschten Erben.
Die Minimierung von Erbschaftssteuern und anderen finanziellen Belastungen durch die Anwendung von steueroptimierten Strategien.
Die Sicherstellung, dass der Nachlass gemäß den Wünschen des Erblassers an die nächste Generation übertragen wird, um die finanzielle Stabilität und Kontinuität zu gewährleisten.
Die rechtliche Beratung und Unterstützung bei der Erstellung von Schenkungsverträgen, um die Bedingungen und Umstände der Schenkung klar zu definieren.
Die Sicherstellung, dass Schenkungen steuereffizient gestaltet werden und rechtlichen Anforderungen entsprechen.
Die Dokumentation von Schenkungen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden und die reibungslose Durchführung von Vermögensübertragungen zu gewährleisten.
Beratung zur Absicherung des überlebenden Ehepartners insbesondere unter Berücksichtigung von Pflichtteilsberechtigen.
Planung und Beratung zur Minimierung von Erbschaftsteuern.
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