Leistungen

Hier erhalten Sie eine Übersicht, welche Teilleistungen die einzelnen Themenbereiche umfassen. 
Für weitere Details oder spezielle Fragen können Sie mich gerne kontaktieren.

Nachlassplanung

  1. Nachfolgeplanung zu Lebzeiten im Wege der sogenannten vorweggenommenen Erbfolge etwa durch steueroptimierte Schenkungs- und Übergabeverträge.  

  2. Pflichtteilsreduzierende Gestaltung nach den Wünschen des Erblassers.

  3. Gestaltung steueroptimierter letztwilliger Verfügungen. (s.u.)

Letztwillige Verfügungen

  1. Beratung und Unterstützung des Erblassers bei der maßgeschneiderten Gestaltung seines letzten Willens in Testamenten und Erbverträgen.

  2. Überprüfung bestehender Testamente und Erbverträge im Hinblick auf die jeweils bestehende Interessenlage von Erblasser, Erben und Pflichtteilsberechtigten.

Interessenvertretung

  1. Die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Erb- und Pflichtteilsstreitigkeiten sowie in Testamentsauslegungsfragen.

  2. Die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei Streit über Vorsorgevollmachten und Schenkungsverträge.

Vermögensnachfolge
optimieren

  1. Die Beratung bei der Gestaltung von testamentarischen und erbvertraglichen Regelungen zur effizienten Weitergabe von Vermögen an die gewünschten Erben.

  2. Die Minimierung von Erbschaftssteuern und anderen finanziellen Belastungen durch die Anwendung von steueroptimierten Strategien.

  3. Die Sicherstellung, dass der Nachlass gemäß den Wünschen des Erblassers an die nächste Generation übertragen wird, um die finanzielle Stabilität und Kontinuität zu gewährleisten.

Schenkungen
vertraglich regeln

  1. Die rechtliche Beratung und Unterstützung bei der Erstellung von Schenkungsverträgen, um die Bedingungen und Umstände der Schenkung klar zu definieren.

  2. Die Sicherstellung, dass Schenkungen steuereffizient gestaltet werden und rechtlichen Anforderungen entsprechen.

  3. Die Dokumentation von Schenkungen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden und die reibungslose Durchführung von Vermögensübertragungen zu gewährleisten.

(Ehe-)Partner absichern

  1. Absicherung des überlebenden Partners, auch gegenüber Pflichtteilsberechtigen (etwa noch lebende Elternteile oder Kinder, auch aus früheren Verbindungen).

  2. Planung und Beratung zur Minimierung von Erbschaftsteuern.

Vorsorgevollmacht
& Patientenverfügung

  1. Rechtliche Beratung und Unterstützung bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, um die individuellen Wünsche im medizinischen und rechtlichen Bereich festzuhalten.
  2. Gewährleistung der Rechtsgültigkeit und Klarheit der Dokumente, um sicherzustellen, dass der eigene Wille gerade bei starken gesundheitlichen Einschränkungen durchgesetzt werden kann.
  3. Hilfe bei der Kommunikation und Umsetzung der Vorsorgeverfügungen im Krankheitsfall und bei der Benennung von Bevollmächtigten.